Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219
Wenn
Sie vor der Frage stehen, ob Sie die Schwangerschaft austragen oder ein Schwangerschaftsabbruch erwägen, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.
Wir achten
die Würde des ungeborenen Kindes ebenso, wie die Würde und das Selbstbestimmungsrecht der Frau.
Wir unterstützen
Sie bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten um zu einer tragfähigen Entscheidung zu gelangen.
Unsere Beratungsstelle
ist staatlich anerkannt. Jede Frau, die von uns beraten wurde erhält auf Wunsch eine Bescheinigung über die Beratung gemäß § 219.
Die Beratung
ist unentgeltlich und erfolgt auf Wunsch anonym. Die Beraterinnen stehen unter Schweigepflicht.
Weitere kostenlose Beratung können Sie in Anspruch nehmen, nach einem Schwangerschaftsabbruch zur besseren Bewältigung und Verarbeitung.
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